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	<title>Liberaler Blog &#187; Integration</title>
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	<description>Liberaler Blog</description>
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		<title>Club 2: Türkische Mädchen sind nicht frei</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 13:29:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Miriam Kofler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Liberale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Ausländer]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Freiheitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Integration]]></category>

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		<description><![CDATA[Ähnlich wie der junge Türke kürzlich im Club 2 berichtet auch die Soziologin Necla Kelek über die Beschneidung der Freiheitsrechte türkischer Mädchen in Deutschland. Sie erhebt scharfe Kritik, dass die Gesellschaft für diese türkischen Frauen unter dem Deckmantel „kulturelle Differenz“ das Recht auf Selbstbestimmung nicht einfordert.
Gerade in der zweiten und dritten Generation sind immer mehr junge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ähnlich wie der junge Türke kürzlich im <a href="http://tvthek.orf.at/programs/1283-Club-2/episodes/1334369-CLUB-2">Club 2</a> berichtet auch die Soziologin Necla Kelek über die Beschneidung der Freiheitsrechte türkischer Mädchen in Deutschland. Sie erhebt scharfe Kritik, dass die Gesellschaft für diese türkischen Frauen unter dem Deckmantel „kulturelle Differenz“ das Recht auf Selbstbestimmung nicht einfordert.</strong></p>
<p>Gerade in der zweiten und dritten Generation sind immer mehr junge Menschen anzutreffen, die bestehende Probleme klar aussprechen. Dies zeigte auch der letzte Club 2, der unter dem Titel „Junge Türken –zwischen Integration und Verweigerung“ stand.</p>
<p>Als Liberale müssen wir die modernen, fortschrittlichen und offenen Kräfte stärken, die den Eingesperrten und Zwangsverheirateten ihre Stimme geben. Denn natürlich stehen auch diesen Frauen die verfassungsmäßig festgehaltenen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte zu. Dafür wird es aber notwendig, endlich zu reden, statt als Gesellschaft kulturelle Probleme niederzuschweigen. Nur dann kann sich langfristig die Situation für die Opfer positiv ändern.</p>
<p><strong>Zitiert aus Necla Kelek: „Die fremde Braut“, Goldmann Verlag, 2006</strong></p>
<p>„Die typische Importbraut ist meist gerade eben 18 Jahre alt, stammt aus einem Dorf und hat in vier oder sechs Jahren notdürftig lesen und schreiben gelernt. Sie wird von ihren Eltern mit einem ihr unbekannten, vielleicht verwandten Mann türkischer Herkunft aus Deutschland verheiratet. Sie kommt nach der Hochzeit in eine deutsche Stadt, in eine türkische Familie. Sie lebt ausschließlich in der Familie, hat keinen Kontakt zu Menschen außerhalb der türkischen Gemeinde. Sie kennt weder die Stadt noch das Land, in dem sie lebt. Sie spricht kein Deutsch, kennt ihre Rechte nicht, noch weiß sie, an wen sie sich in ihrer Bedrängnis wenden könnte. In den ersten Monaten ist sie total abhängig von der ihr fremden Familie, denn sie hat keine eigenen Aufenthaltsrechte. Sie wird tun müssen, was ihr Mann und ihre Schwiegermutter von ihr verlangen. Wenn sie nicht macht, was man ihr sagt, kann sie von ihrem Mann in die Türkei zurückgeschickt werden – das würde ihren sozialen oder realen Tod bedeuten. Sie wird bald ein, zwei, drei Kinder bekommen. Ohne das gilt sie nichts und könnte wieder verstoßen werden. Damit ist sie auf Jahre an das Haus gebunden. Da sie nichts von der deutschen Gesellschaft weiß und auch keine Gelegenheit hat, etwas zu erfahren, wenn es ihr niemand aus ihrer Familie gestattet, wird sie ihre Kinder so erziehen, wie sie es in der Türkei gesehen hat. Sie wird mit dem Kind türkisch sprechen, es so erziehen, wie sie erzogen wurde, nach islamischer Tradition. Sie wird in Deutschland leben, aber nie angekommen sein.</p>
<p>Kaum jemand spricht mit diesen Frauen, weil diese in der Öffentlichkeit meist auch gar nicht auftauchen. Sie sind in den Familien, in den Häusern versteckt, sie können sich nicht mit Deutschen verständigen, sie haben keinen Kontakt zu Menschen, die ihnen helfen könnten, zu Behörden, Sozialarbeitern oder Beratungsstellen. Sie sind in unserer Gesellschaft unsichtbar. Selbst demokratische und aufgeschlossene türkische Migranten, die sich dieses Problems durchaus bewusst sind, tabuisieren es, weil es ihnen peinlich ist und weil sie eine öffentliche Rufschädigung für „die Türken“ befürchten. Die Umma, die Gesellschaft, wird über die Rechte des Einzelnen gestellt.“</p>
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		<title>Greifen künftig Stadtsheriffs ein, wenn der Nachbar lärmt?</title>
		<link>http://blog.liberale.at/2009/10/greifen-kunftig-stadtsheriffs-ein-wenn-der-nachbar-larmt/</link>
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		<pubDate>Thu, 22 Oct 2009 19:13:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Ira Shanker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Liberale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Analphabeten]]></category>
		<category><![CDATA[Ausländer]]></category>
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		<category><![CDATA[Stadtwache]]></category>
		<category><![CDATA[Streetworker]]></category>

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		<description><![CDATA[Politische Entscheidungen beeinflussen mitunter unser Lebensgefühl weitreichend. Kontrolliert, bevormundet, verunsichert oder frei, mündig und weltoffen – zwei konträre Menschenbilder fallen in der Sicherheitsfrage aufeinander. Wenn also die Linzer SPÖ gemeinsam mit dem neuen FPÖ-Stadtrat künftig 30 Privatsheriffs einstellt, hat sie sich klar positioniert. Fairer wäre gewesen, Bürgermeister Dobusch hätte diese Frage bereits im Wahlkampf ehrlich beantwortet.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-3653" title="Ira Shanker" src="http://blog.liberale.at/wp-content/uploads/2009/10/ira_shanker2-126x150.jpg" alt="Ira Shanker" width="88" height="105" />Politische Entscheidungen beeinflussen mitunter unser Lebensgefühl weitreichend. Kontrolliert, bevormundet, verunsichert oder frei, mündig und weltoffen – zwei konträre Menschenbilder fallen in der Sicherheitsfrage aufeinander.  Wenn also die Linzer SPÖ gemeinsam mit dem neuen  FPÖ-Stadtrat künftig 30 Privatsheriffs einstellt, hat sie sich klar positioniert. Fairer wäre gewesen, Bürgermeister Dobusch hätte diese Frage bereits im Wahlkampf ehrlich beantwortet.</p>
<p><strong>Stadtsheriffs &#8211; Organe für privates Hausrecht</strong><br />
Immer mehr Städte legen sich Stadtsheriffs zu. Im Gegensatz zur  Polizei besitzen sie kein staatlich verliehenes Gewaltmonopol und fungieren daher meist nur als ausführendes Organ für privates Hausrecht. Sie besitzen die gleichen Rechte wie jeder Bürger  und jede Bürgerin. Für weitergehende Schritte als Notwehr oder Nothilfe müssen auch sie die Dienste der Polizei in Anspruch nehmen.</p>
<p>In Graz ist die Stadtwache für das Einhalten der Radfahrverbote, des Wochenend-Rasenmähverbotes und das geltende Alkoholverbot zuständig. Lauter Bagatelldelikte, wie beispielsweise auch das Einhalten der Hundstrümmerlverordnung. Die Grazer Stadtwache ist vorwiegend männlich, uniformiert und trägt keine Waffen.</p>
<p>Im Linzer Wahlkampf wurde die Einführung von Stadtsheriffs eng verknüpft mit der Migrationsthematik diskutiert. Da ging es um die Nichteinhaltung der Hausordnung, da Ausländer laut FPÖ nicht lesen könnten.  Gemeinsam mit der ÖVP forderten sie die Stadtwache.</p>
<p><strong> Weiterbildung und Information – Pädagogen und Streetworker sind gefragt</strong><br />
Die pauschalisierenden, ausländerfeindlichen Aussagen der FPÖ dienen grundsätzlich einmal nur einem: nämlich der FPÖ und ihrer Stimmenmaximierung. Sie spaltet die Gesellschaft in einer leicht verständlichen Art und Weise. Tatsache ist: die meisten Menschen mit Migrationshintergrund sind des Lesens und Schreibens mächtig und halten sich auch an die Hausordnung.<br />
Analphabeten – sei es mit oder ohne migrantischem Hintergrund &#8211; wird allerdings ein Stadtsheriff nicht helfen können. Statt einer „Schnell-Übersetzung“ benötigt es hier Deutsch- und Alphabetisierungskurse. Hilfe zur Selbsthilfe, statt Druck von schlecht ausgebildeten Stadtsheriffs. Das ermöglicht allen, auch bei  Änderungen von Regeln oder Hausordnungen am laufenden zu bleiben.</p>
<p>Es sei daher  ausdrücklich davor gewarnt, schlecht qualifizierte Arbeitslose im Rahmen eines Schnellsiederkurses zu Stadtsheriffs zu machen. Was wir brauchen, sind bestqualifizierte Menschen mit pädagogischem und interkulturellem Wissen.<br />
<strong><br />
Statt Stadtsheriffs – Mut, Eigenverantwortung und Kommunikation</strong><br />
Der Nachbar ist nach 22.00 Uhr zu laut, stellt sein Rad in den Gang oder die Kinder lärmen am Hof – hilft da ein Privatsheriff?<br />
Wenn wirklich bereits geführte zwischenmenschliche Gespräche erfolglos waren, fällt mir zur Problemlösung ein Mediator oder Streetworker  ein. Jemand, der die Methoden der Kommunikation beherrscht und auch interkulturelle Erfahrung hat.  Dazu brauchen wir wirklich keine Stadtsheriffs.</p>
<p>Mit freundlichen Grüßen Mag. Ira Shanker &#8211; Landeskoordinatorin OOE / <a href="http://ooe.liberale.at" target="_blank">ooe.liberale.at</a></p>
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		</item>
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		<title>Bleiberecht für integrierte Zuwanderer: Kein Etikettenschwindel bei Umsetzung der Forderungen des Verfassungsgerichtshofes!</title>
		<link>http://blog.liberale.at/2009/01/bleiberecht-fur-integrierte-zuwanderer-kein-etikettenschwindel-bei-umsetzung-der-forderungen-des-verfassungsgerichtshofes/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 12:38:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Hofmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Liberale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Hofmann]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Integration]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsgerichtshof]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verfassungsgerichtshof hat es von der Politik verlangt: Wer gut integriert ist und Bindungen zu Österreich aufgebaut hat, soll in Österreich bleiben dürfen; auch wenn die Voraussetzungen für Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel nicht vorliegen. Dieses Recht soll auf Antrag zuerkannt werden, nicht auf Fälle der Familiezusammenführung beschränkt bleiben und nicht von der Gnade des Innenministers abhängen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verfassungsgerichtshof hat es von der Politik verlangt: Wer gut integriert ist und Bindungen zu Österreich aufgebaut hat, soll in Österreich bleiben dürfen; auch wenn die Voraussetzungen für Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel nicht vorliegen. Dieses Recht soll auf Antrag zuerkannt werden, nicht auf Fälle der Familiezusammenführung beschränkt bleiben und nicht von der Gnade des Innenministers abhängen.</p>
<p>Widerwillig hat Ministerin Fekter diese Vorgabe in einen Gesetzesentwurf mit vielen trickreichen Fallen und Vorbehalten verpackt. Der Vorschlag dürfte wieder einmal weniger für die Behandlung im Parlament als vielmehr zur Stimmungsmache in anstehenden Wahlkämpfe gedacht sein. Geht es nach der Ministerin, bliebe nicht viel übrig vom Bleiberecht. Obwohl es die ÖVP-Ministerin war, die immer darauf hingewiesen hat, dass Asyl und Bleiberecht ganz verschiedene Bereiche seien, die es fein säuberlich zu trennen gelte, will nun ausgerechnet sie Birnen mit Äpfeln verkaufen. Nach dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für das Bleiberecht schon im Asylverfahren geprüft und abschließend entschieden werden; nachher nur noch dann, wenn sich der Sachverhalt wesentlich geändert hat. Wie soll das bitte funktionieren? Die Asylbehörden haben das Vorliegen des Asylgrundes (Verfolgung) zu prüfen. Sie werden kaum bereit sein, sich statt dessen mit der Integration des Asylwerbers in Österreich zu befassen. Außerdem soll das Asylverfahren möglichst rasch abgewickelt werden. Entscheidungsrelevante Bindungen sollten da gar nicht entstehen können. Was ist ein neuer Sachverhalt, der zur Antragstellung im Niederlassungsverfahren berechtigt? Ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn die Kinder zwar vor der abschlägigen Asylentscheidung in die Schule eintreten aber erst nachher in den lokalen Fußballclub? Wenn das Privat- und Familienleben erst zu einem Zeitpunkt entstand, in dem der Aufenthalt noch nicht sicher war, soll das Bleiberecht laut Entwurf überhaupt ausgeschlossen sein. Von dieser Einschränkung ist im Urteil des Verfassungsgerichtshofs aber nichts zu lesen. Altfälle müssen sich um einen „Paten“ umsehen, der sich mittels Notariatsakt zur Unterhaltszahlung für die Dauer von fünf Jahren verpflichtet. Wer keinen Gönner findet oder die Vertragsgebühren nicht bezahlen kann, bleibt draußen.</p>
<p>Die Absicht solcher Winkelzüge liegt auf der Hand: Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte sollen nur pro forma aber nicht wirklich eingeräumt werden. Auch hier besteht ein Widerspruch zur Rhetorik der Ministerin, die im Zusammenhang mit der Causa Zogaj ja stets beteuert hat, dass es ihr vor allem um den Rechtsstaat gehe. Wird der Entwurf Gesetz, hat der Verfassungsgerichtshof der von xenophober Hysterie getriebenen Politik bald wieder einen Ordnungsruf zu erteilen.</p>
<p>Was tun? Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht gehört rasch liberalisiert. Wird die richtige Schleuse für eine geordnete Zuwanderung (Stichwort: Punktesystem nach kanadischem Vorbild) endlich geöffnet, kann es zu keiner Verstopfung der falschen Wege kommen. Lässt man Zuwanderer arbeiten, dann ist keine Beschaffungskriminalität und auch keine Belastung der Fürsorgekassen zu befürchten. Für humanitäre Härtefälle soll es ein sauber geregeltes Bleiberecht geben.</p>
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