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	<title>Liberaler Blog &#187; Alexander Hofmann</title>
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	<description>Liberaler Blog</description>
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		<title>Der Fall Arigona: Eine sinnlose, inhumane und unsäglich dumme Machtdemonstration</title>
		<link>http://blog.liberale.at/2009/11/der-fall-arigona-eine-sinnlose-inhumane-und-unsaglich-dumme-machtdemonstration/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 14:12:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Hofmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Liberale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Hofmann]]></category>
		<category><![CDATA[Migrantion]]></category>

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		<description><![CDATA[Lassen wir uns diese bornierte Vorgangsweise nicht gefallen!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3667" class="wp-caption alignleft" style="width: 108px"><img class="size-thumbnail wp-image-3667" title="Alexander Hofmann" src="http://blog.liberale.at/wp-content/uploads/2009/11/alexander_hofmann_140x190-140x150.jpg" alt="post-image" width="98" height="105" /><p class="wp-caption-text">Alexander Hofmann</p></div>
<p>Auf die Argumente jener, die die Abschiebung von Arigona befürworten, lässt sich schwer eingehen, weil sie den Kern des Problems verfehlen. Es mag schon sein, dass ihr Vater vor Jahren ohne Aufenthaltstitel nach Österreich gekommen ist und die Verfahren geschleppt hat. Für all das kann Arigona aber nichts. Fakt ist, dass sie bestens integriert ist; auch im Sinne der Vorstellungen jener, die vorgeben, unter dieser Voraussetzung Migranten zu akzeptieren. Hätten die Innenminister/innen der vergangener Jahre das ihnen eingeräumte Ermessen im Sinne des Gesetzes geübt, so wäre Arigona schon längst ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zuerkannt worden. Listen- und trickreich hat man die Fremdengesetze so novelliert, dass Arigona auch heute nicht in den Genuss des vom Verfassungsgerichthof in der Zwischenzeit eingeforderten Bleiberechtes kommen kann. Man wollte einfach nicht, weil man parteipolitisches Kalkül vor die Grundsätze vernünftigen Handelns gereiht hat.</p>
<p>Arigona als Vergeltung für die Verletzung der Einwanderungsvorschriften durch ihren Vater aus dem angestammten Lebensumfeld herauszureißen, in dem sie aufgewachsen ist und das zu ihr gehört, ist unmenschlich.</p>
<p>Dumm ist ihre Abschiebung auch aus wirtschaftlichem Kalkül. Wem nützt es, dass diese junge Frau, die wir in unseren Schulen ausgebildet haben, nun abgeschoben wird; gerade jetzt, wo sie mit ihrer Energie und gewinnenden Persönlichkeit einen Beitrag zur Wertschöpfung unseres Landes leisten könnte? Einen Beitrag, den wir dringend brauchen, weil in unserer überalterten Gesellschaft zu wenig Geld für Zukunftsinvestitionen in Bildung und Universitäten erwirtschaftet wird aber bereits ein Drittel des Sozialbudgets in Bundeszuschüsse zu Pensionszahlungen aufgeht.</p>
<p><strong>Lassen wir uns diese bornierte Vorgangsweise nicht gefallen!</strong></p>
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		</item>
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		<title>Rechtsstaatlichkeit und ein besserer Schutz der Bürgerrechte stehen im Zentrum unserer politischen Botschaft</title>
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		<pubDate>Sun, 08 Nov 2009 23:37:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Hofmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Liberale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Hofmann]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgerrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsstaatlichkeit]]></category>

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		<description><![CDATA[Grund- und Menschenrechte sind auch gegen den Willen der Mehrheit unbedingt zu schützen. Sie dürfen nicht gegen das demokratische Prinzip ausgespielt werden. Deshalb verschließen wir uns unsauberen politischen Lösungen und fordern für die Lösung des Ortstafelkonfliktes die sofortige Umsetzung der VfGH-Erkenntnisse; gleiches gilt für die jüngste Entscheidung des EGMR zur Frage der Zulässigkeit religiöser Symbole an staatlichen Schulen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_3669" class="wp-caption alignleft" style="width: 108px"><img class="size-thumbnail wp-image-3669 " title="Alexander Hofmann" src="http://blog.liberale.at/wp-content/uploads/2009/11/alexander_hofmann_140x1901-140x150.jpg" alt="Alexander Hofmann" width="98" height="105" /><p class="wp-caption-text">Alexander Hofmann</p></div>
<p>Grund- und Menschenrechte sind auch gegen den Willen der Mehrheit unbedingt zu schützen. Sie dürfen nicht gegen das demokratische Prinzip ausgespielt werden. Deshalb verschließen wir uns unsauberen politischen Lösungen und fordern für die Lösung des Ortstafelkonfliktes die sofortige Umsetzung der VfGH-Erkenntnisse; gleiches gilt für die jüngste Entscheidung des EGMR zur Frage der Zulässigkeit religiöser Symbole an staatlichen Schulen.</p>
<p>Wir haben seit jeher davor gewarnt, den Sicherheitsbehörden durch schwammige und undeutliche Regelungen überschießende Befugnisse zum Eingriff in die Privatsphäre und die Grundrechte der Bürger einzuräumen. Wir warnen nachdrücklich vor derartigen Tendenzen zu einem autoritären Überwachungsstaat, der dem Bürger den Rücken bricht und der Ausbildlung einer „biedermeierlichen Mentalität des Vormärz“ Vorschub leistet. Zieltauglichkeit und Verhältnismäßigkeit müssen die Kriterien sein, an denen der Gesetzgeber und die Behörden die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit von grundrechtsnahen Eingriffen zu messen haben (Stichworte: Vorratsdatenspeicherung, Viedeoüberwachung, Weitergabe von Daten und IP-Adressen, Handyortung etc). Wir begrüßen die jüngste Initiative der österreichischen Anwaltschaft zu diesem Thema; allerdings stellen wir radikalere und noch weitergehende Forderungen nach wirksamen Sanktionen für unzulässige Eingriffe auf. Wir fordern auch möglichst umfassende Verwertungs- und Anzeigenverbote sowie Nichtigkeitsfolgen für (grundrechts)widrig erlangte Beweismittel, um der Rechtsordnung in diesem Bereich verlässliche Geltung zu verschaffen.</p>
<p>Damit die  Justiz von der Politik unbehelligt arbeiten kann, schließen wir uns der Forderung der Staatsanwälte nach einer Beseitigung des Weisungsrechtes des BMJ an. Die Kontrolle der staatlichen Ankläger soll in letzter Instanz ein aus drei Prokuratoren bestehendes Kollegium ausüben, das – ähnlich dem Rechnungshof – dem Parlament nur zu berichten hat aber von diesem nicht abgesetzt werden kann. Das Weisungsrecht wurde lange Zeit mit dem Grundsatz der politischen Verantwortung der Exekutive gegenüber dem Parlament gerechtfertigt. In der realpolitischen Verfassung, der zufolge die parlamentarische Mehrheit eine wirksame Kontrolle faktisch aushebelt, erweist sich die politische Kontorolle als Farce. Das Weisungsrecht hat die Staatsanwälte in eine strukturelle Abhängigkeit gerückt, die dem Ansehen der Justiz und dem Vertrauen ihn ihre Unabhängigkeit sehr geschadet hat.</p>
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		<title>Bleiberecht für integrierte Zuwanderer: Kein Etikettenschwindel bei Umsetzung der Forderungen des Verfassungsgerichtshofes!</title>
		<link>http://blog.liberale.at/2009/01/bleiberecht-fur-integrierte-zuwanderer-kein-etikettenschwindel-bei-umsetzung-der-forderungen-des-verfassungsgerichtshofes/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jan 2009 12:38:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Alexander Hofmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Liberale Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Alexander Hofmann]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Integration]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsgerichtshof]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verfassungsgerichtshof hat es von der Politik verlangt: Wer gut integriert ist und Bindungen zu Österreich aufgebaut hat, soll in Österreich bleiben dürfen; auch wenn die Voraussetzungen für Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel nicht vorliegen. Dieses Recht soll auf Antrag zuerkannt werden, nicht auf Fälle der Familiezusammenführung beschränkt bleiben und nicht von der Gnade des Innenministers abhängen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verfassungsgerichtshof hat es von der Politik verlangt: Wer gut integriert ist und Bindungen zu Österreich aufgebaut hat, soll in Österreich bleiben dürfen; auch wenn die Voraussetzungen für Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel nicht vorliegen. Dieses Recht soll auf Antrag zuerkannt werden, nicht auf Fälle der Familiezusammenführung beschränkt bleiben und nicht von der Gnade des Innenministers abhängen.</p>
<p>Widerwillig hat Ministerin Fekter diese Vorgabe in einen Gesetzesentwurf mit vielen trickreichen Fallen und Vorbehalten verpackt. Der Vorschlag dürfte wieder einmal weniger für die Behandlung im Parlament als vielmehr zur Stimmungsmache in anstehenden Wahlkämpfe gedacht sein. Geht es nach der Ministerin, bliebe nicht viel übrig vom Bleiberecht. Obwohl es die ÖVP-Ministerin war, die immer darauf hingewiesen hat, dass Asyl und Bleiberecht ganz verschiedene Bereiche seien, die es fein säuberlich zu trennen gelte, will nun ausgerechnet sie Birnen mit Äpfeln verkaufen. Nach dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für das Bleiberecht schon im Asylverfahren geprüft und abschließend entschieden werden; nachher nur noch dann, wenn sich der Sachverhalt wesentlich geändert hat. Wie soll das bitte funktionieren? Die Asylbehörden haben das Vorliegen des Asylgrundes (Verfolgung) zu prüfen. Sie werden kaum bereit sein, sich statt dessen mit der Integration des Asylwerbers in Österreich zu befassen. Außerdem soll das Asylverfahren möglichst rasch abgewickelt werden. Entscheidungsrelevante Bindungen sollten da gar nicht entstehen können. Was ist ein neuer Sachverhalt, der zur Antragstellung im Niederlassungsverfahren berechtigt? Ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn die Kinder zwar vor der abschlägigen Asylentscheidung in die Schule eintreten aber erst nachher in den lokalen Fußballclub? Wenn das Privat- und Familienleben erst zu einem Zeitpunkt entstand, in dem der Aufenthalt noch nicht sicher war, soll das Bleiberecht laut Entwurf überhaupt ausgeschlossen sein. Von dieser Einschränkung ist im Urteil des Verfassungsgerichtshofs aber nichts zu lesen. Altfälle müssen sich um einen „Paten“ umsehen, der sich mittels Notariatsakt zur Unterhaltszahlung für die Dauer von fünf Jahren verpflichtet. Wer keinen Gönner findet oder die Vertragsgebühren nicht bezahlen kann, bleibt draußen.</p>
<p>Die Absicht solcher Winkelzüge liegt auf der Hand: Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte sollen nur pro forma aber nicht wirklich eingeräumt werden. Auch hier besteht ein Widerspruch zur Rhetorik der Ministerin, die im Zusammenhang mit der Causa Zogaj ja stets beteuert hat, dass es ihr vor allem um den Rechtsstaat gehe. Wird der Entwurf Gesetz, hat der Verfassungsgerichtshof der von xenophober Hysterie getriebenen Politik bald wieder einen Ordnungsruf zu erteilen.</p>
<p>Was tun? Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht gehört rasch liberalisiert. Wird die richtige Schleuse für eine geordnete Zuwanderung (Stichwort: Punktesystem nach kanadischem Vorbild) endlich geöffnet, kann es zu keiner Verstopfung der falschen Wege kommen. Lässt man Zuwanderer arbeiten, dann ist keine Beschaffungskriminalität und auch keine Belastung der Fürsorgekassen zu befürchten. Für humanitäre Härtefälle soll es ein sauber geregeltes Bleiberecht geben.</p>
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