Konsenszwang: Nichts als Murks beim blauen Dunst

Paul Frühauf
Vor genau einem Jahr wurde das Flehen von Nichtrauchern erhört und eine gesetzliche „Lösung“ zum Thema Rauchen in Gaststätten gefunden. Diese war natürlich typisch österreichisch in jeder Beziehung: Im krampfhaften Versuch, Konsens mit allen Beteiligten und trotzdem hohe Nikotinsteuer-Einnahmen zu erreichen, wurde ein merkwürdiges System aus Pickerln, zweigeteilten Lokalitäten und verwirrenden Vorschriften geschaffen. Glücklich ist niemand mit der „Lösung“.  Aktive Nichtraucher bemängeln, dass es überhaupt Orte gibt, an denen geraucht werden darf. Raucher erfahren oft erst bei der Bitte um einen Aschenbecher, wo genau selbige eigentlich sind. Unglücklich sind auch die Wirte, die teils teure Umbauten vornehmen müssen und es trotzdem passieren kann, dass ein selbsternannter Hilfssheriff sie bei der Raucherpatrouille durchs Einkaufszentrum anzeigt.
Dabei wäre die Lösung so einfach. Statt alle Beteiligten mit der Gesetzeskeule zu bearbeiten, warum nicht einfach den logischen Weg gehen und die Wirte bzw. Grundeigentümer selbst entscheiden lassen? Die Freude am Pickerl könnte ja trotzdem ausgelebt werden – JA, NEIN oder BEIDES. Erstere sind klar. Zweiteres ist eine logische Weiterentwicklung des bisherigen Systems, bei dem der Wirt auf freiwilliger Basis Raucher- bzw. Nichtraucherräume anbietet. Ja, das kostet etwas, weitet aber auch den möglichen Kundenkreis aus und ist daher eine Investition wie jede andere auch.
Der Punkt ist: Im Gegensatz zu Besuchen in Amtsgebäuden, wo Rauchverbote selbstverständlich sein sollen, ist ein Lokalbesuch freiwillig und auf Privatgrund. Niemand zwingt Nichtraucher, in ein verrauchtes Kaffeehaus zu gehen. Niemand zwingt Raucher, in ein Lokal zu gehen, das sie im Winter zum Rauchen vor die Tür zwingt. Wollen beide gemeinsam etwas unternehmen, dann wird man sich wohl einig werden müssen wie in vielen anderen Punkten auch.
Die Nikotinfrage ist ein klassischer Fall, in dem der freie Markt selbstständig und ohne Eingriffe Gleichgewicht durch Befriedigung von Bedürfnissen herstellt. Denn bei all den Argumenten aus der militanteren Nichtraucherecke: Nichtraucher sind keine armen Hascherln, die von bösartigen Rauchern gezwungen werden, nächtelang wehrlos giftige Gase einzuatmen. Es gibt ausgewiesene Nichtraucherlokale wie etwa das traditionelle Café Griensteidl in Wien oder das Stern in Linz und sie sind bestens besucht – auch von Rauchern. Auch wenn sich die öffentlichen Diskussionen zwischen beiden Parteien, die ja per definition von Vertretern mit Extremstandpunkten geführt werden, nicht so anhören, aber: Im täglichen Leben erzeugt der Mensch Konsens selbst. Wenn das Gesetz diesen Konsens zu erzwingen versucht, ist niemand glücklich – wie in Sachen blauer Dunst seit einem Jahr eindrucksvoll bewiesen wird.
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Unternehmer 13.01.2010 10:07
Rauchverbot in Italien laut Wikipedia:
“Rauchverbot in einem italienischen RestaurantIn Italien ist das Rauchen seit dem 12. Dezember 2004 in allen Regionalzügen und Fernzügen untersagt. Grenzüberfahrende Züge, in denen sich Raucherabteile befinden, fallen – wie in der Schweiz – ebenfalls unter das nationale Rauchverbot, sobald sie sich auf italienischen Boden befinden und italienische Bahnhöfe anfahren; ausgenommen sind lediglich Fernzüge im Transit.
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Ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden und in Gaststätten, Bars, Cafés und Kneipen gilt seit dem 10. Januar 2005, wobei den Gastronomen die Abtrennung/Einrichtung eines Raucherbereichs mit separater Lüftung möglich ist – unabhängig vom Speiseangebot und der Größe des Etablissements. Die Abtrennung einer Raucherzone soll maximal der Hälfte der Fläche des Gastbereichs entsprechen. Die Inanspruchnahme dieser Zusatzregelung wurde vom italienischen Gesetzgeber durch die Rahmenbedingungen erschwert, gemäß derer der hermetische Abschluss der Abtrennung vom Nichtraucherbereich bei automatisch verschließbaren Durchgängen, Luftzirkulations- und Entlüftungstechniken erfüllt werden muss, was sich für normale Kneipiers betriebswirtschaftlich nicht rechnet.
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Wer in öffentlichen Gebäuden raucht, muss bei Zuwiderhandlungen mit Strafen zwischen 27,50 und 275 Euro rechnen. Die Strafe kann verdoppelt werden, wenn in Gegenwart von Schwangeren oder Kindern bis zu 12 Jahren geraucht wird.
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In ihren eigenen Gewerbebetrieben wurden alle italienischen Gastronomen und deren Konzessionsstellvertreter per gesetzlicher Regelung mit Hilfspolizeikompetenz ausgestattet, die sie berechtigt und zugleich persönlich haftend verpflichtet, die Einhaltung des Rauchverbots zu kontrollieren. Eine Nichterfüllung ihrer Pflicht, rauchende Gäste auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen und vom Rauchen abzuhalten, kann bis zu 2′200 Euro Geldstrafe nach sich ziehen. Wenn ein Gastronom es mehrfach unterlässt, einen rauchenden Gast anzuzeigen, droht ihm der Entzug seiner Konzession. Dabei handelt es sich um die zur Zeit restriktivste Regelung in Europa, die selbst von politischen Verfechtern des Nichtrauchens teilweise als unangemessen bezeichnet wird.
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Ein Jahr nach Einführung der neuen Rauchverbotsregelungen gingen die Zigarettenverkäufe erheblich zurück und mit steigender Akzeptanz in der Bevölkerung gilt das verschärfte Rauchverbot als das erfolgreichste Gesetz, das die Regierung Berlusconi in ihren beiden letzten Amtsperioden verabschiedet hat. Eine Studie zufolge ist bereits im ersten Jahr nach der Einführung die Zahl der Herzinfarkte deutlich gesunken, bei den 35- bis 64-jährigen um 11 %, bei den 65- bis 75-jährigen um 8 %.
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In Südtirol wurden die Rauchverbote jedoch 2006 für verfassungswidrig erklärt und traten daraufhin 2007 in überarbeiteter Form in Kraft.”
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Inge B. 13.01.2010 10:25
@ Unternehmer
das ist aber kein Rauchverbot in italienischen Lokalen, sondern nur ein Erschweren durch hohe Auflagen.
Unternehmer 13.01.2010 10:58
Ja, gefällt mir auch viel besser als jedes Verbot.
Inge B. 13.01.2010 14:05
Österreichische Regelung für Gastbetriebe – Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie (Tabakgesetz):
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§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen
1. der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994 (GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung,
2. der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
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(2) Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen, Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen gestattet wird.
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(3) Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50 m2 aufweist, oder,
2. sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50 m2 und 80 m2 aufweist, die für eine Teilung des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht zulässig sind.
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(4) Das Rauchen darf jedoch auch in Räumen, in denen das Rauchverbot gemäß Abs. 1 nicht gilt, nur gestattet werden, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gilt, wonach
1. ein nicht dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG), BGBl. I Nr. 100/2002, in der jeweils geltenden Fassung, unterliegender Arbeitnehmer Anspruch auf Abfertigung im gesetzlichen Ausmaß hat, wenn er sein Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens kündigt, und
2. die notwendige Zeit zum Besuch von diagnostischen Maßnahmen sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz zu gewähren ist, und
3. gesundheitsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festzulegen sind, und,
4. im Falle, dass der Betrieb über Räume verfügt, in denen Rauchverbot gilt oder das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, die Ausbildung oder Beschäftigung Jugendlicher überwiegend in jenen Räumen zu erfolgen hat, in denen nicht geraucht werden darf.
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(5) Werdende Mütter dürfen in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht arbeiten.
Peter 13.01.2010 20:22
Harte Auflagen für Lokale, hohe Preise für Zigaretten – bei gleichzeitiger Bewahrung des kostbaren Gutes Freiheit – finde ich eine gute Kombination.
LIFisch 13.01.2010 23:11
Der wesentliche Unterschied ist:
Italien (sowie die meisten Länder mit Rauchverboten) kontrolliert offiziell, in Österreich lässt man alles irgendwie dahinwurschteln. Nicht mal im Spital oder Fitness Center ist man hierzulande (in der Praxis) vom Rauch geschützt. Da kann es noch so gesetzlich anders lauten: Wenn ein Gesetz nicht exekutiert wird, machen die Leute, was sie wollen, deswegen gibt es ja auch Verkehrskontrollen wegen Alkohol am Steuer und Geschwindigkeitsübertretungen.
Peter 14.01.2010 19:54
Von Kontrolle und Strafen habe ich in Österreich noch nichts gehört. Mein Stammwirt wurde nach einer Anzeige von Beamten besucht, die ihm mitteilten, daß er das Gesetz jetzt einzuhalten hätte. Darauf hat er einen Nichtraucherbereich eingerichtet. Geldstrafe hat er keine bekommen.
LIFisch 14.01.2010 20:05
Eben. Es passiert einfach nichts. Ausserdem muss er einen RAUCHERbereich (keinen Nichtraucherbereich) einrichten. Der muss hinter Tür und Wand verschwinden und mit Lüftung ausgestattet sein. Der Hauptraum muss rauchfrei sein. Andernfalls muss das ganze Lokal rauchfrei sein. So sagt es jedenfalls das Gesetz. Nachdem dein Stammwirt aber auch von was leben muss, wird er das (zurecht) nicht tun. Denn solange sich niemand anderer daran hält, hat er zu grosse Konkurrenz, abgesehen davon, dass kleine Lokale gar nicht umbauen müssen und einfach Raucherlokal sein können.
Bernhard S. 11.01.2010 18:55
Zitat neueste Ausgabe von Profil: “…Laut „Guinness World Records 2008“ führte die Alpenrepublik im Jahr 2005 mit einem Raucheranteil von 36,3 Prozent der Bevölkerung die Weltrangliste der Raucherländer an. Zwar ist der Zigaretten-pro-Kopf-Verbrauch in China und in einigen osteuropäischen Ländern höher als bei uns, aber wir haben die relativ größere Anzahl von Tabakkonsumenten….”
Link:
http://www.profil.at/articles/1001/560/259292/republik-raucher-oesterreich-nummer-zigarettenkonsum
Also ich glaube, das dringendere Problem sind Maßnahmen, um diesen traurigen Weltrekord endlich zu kippen. Die Sorge um die Wahlfreiheit der Raucher steht da für mich klar an zweiter Stelle.
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Inge B. 12.01.2010 09:33
Kippen, ja. Aber mit welchen Mitteln? Information – Aufklärung? Zwang? Anreizen? Sanktionen?
Bernhard S. 12.01.2010 13:09
@ Inge: Gesamtkonzepte sind wohl am zielführendsten. Dass das derzeitige Konzept, der typisch österr. Kompromiss um es allen recht zu machen nicht der zielführende ist, das wurde mittlerweile glaube ich klar. Das beginnt mit frühzeitiger Aufklärung in den Schulen, begleitende persönlichkeitsbildende Ausbildungsinhalte (Gruppendruck, …), Wandel der gesellschaftlichen Grundhaltung, Aufklärung der Eltern, etc. Und aus meiner Sicht eine einfache und für alle nachvollziehbare Regelung bzgl. des Rauchens in öffentlichen Räumen: nämlich ein generelles Rauchverbot. Dann gibt es keine Wettbewerbsverzerrungen bei den Gastronomen, weniger Gruppendruck, mit Freunden Rauchen zu müssen und ein einheitlicher Schutz der MitarbeiterInnen. Mittlerweile übrigens internationaler Standard.
Peter 12.01.2010 19:52
@ Bernhard S.
Ja zu einem Gesamtkonzept – aber immer mit dem Ziel, als Liberale für einen freien, eigenverantwortlichen und mündigen Menschen zu arbeiten. Daher bin ich gegen ein generelles Rauchverbot, das laut Wikipedia NICHT internationaler Standard ist. Siehe beispielsweise Italien oder Deutschland: in beiden Ländern gibt es kein generelles Rauchverbot in Lokalen.
Den Rauchkonsum mit höheren Tabakpreise zu steuern, um die Kosten des Gesundheitswesens mitzufinanzieren, kann ich mir sehr wohl vorstellen. Wenn beispielsweise die Kosten pro Packung verdoppelt werden würden, um damit Vorsorge durch Aufklärung zu organisieren bzw. das Gesundheitssystem zu finanzieren, könnte das einerseits den einen oder anderen dazu bewegen, das Rauchen aufzugeben oder zu reduzieren.
LIFisch 12.01.2010 21:16
Test.
Ich versuche seit gestern oft, etwas zu schreiben. Vor einigen Tagen war das noch problemlos möglich, seit gestern geht es nicht mehr. Falls es jetzt dennoch geklappt hat, bitte den Beitrag einfach löschen. Danke.
LIFisch 12.01.2010 21:18
Zu Italien:
Dort sind die Auflagen so streng, dass man von einem generellen Rauchverbot sprechen kann. Raucherlokale bzw. -räume muss man in Italien mit der Lupe suchen, in Österreich muss man rauchFREIE Lokale mit Lupe UND Brille suchen. Das Gesetz funktioniert nicht.
ZHR 08.01.2010 09:58
Den Artikel gab es bereits: http://blog.liberale.at/2009/02/tabakgesetz-sinnvolle-regelung-oder-schall-und-rauch/
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Ronald J Pohoryles 08.01.2010 17:11
War etwas anders, wenn auch inhaltlich ähnlich. Derzeit ist aber die Debatte wieder aktuell, und Paul Frühauf geht auch auf die erste Phase nach der Einführung des Gesetzes ein, was Amir natürlich im Februar 2009 natürlich noch nicht konnte…
LIFisch 05.01.2010 22:35
Ich finde (nur) bei diesem Thema den Standpunkt der Grünen besser als jenen des LIF. Nachdem die nächste Bundeswahl aber erst 2013 ist und man sich zu diesem Zeitpunkt kopfschüttelnd daran erinnern wird, dass in Lokalen geraucht werden durfte, tangiert mich das hier nicht.
Zum Griensteidl: Da sitzen hauptsächlich Touristen drinnen. In Diskotheken trifft man hauptsächlich Österreicher, deren Alter zu einer Gruppe gehört, in der 50 bis 60 Prozent rauchen. Wenn da in einer Disco Rauchverbot herrscht, gehen alle (mitsamt den nichtrauchenden Freunden) zur Konkurrenz und der Betreiber kann zusperren.
Würde das Alkoholverbot am Steuer nur für Autobahnen und Ortsgebiete gelten, würden jene Wirte profitieren, deren Wirtshäuser an dörflichen Landstrassen liegen, weil man dort alkoholisiert fahren darf und alle anderen könnten zusperren. Weil die Alkoholbestimmungen aber für alle Strassen gelten, wird trotzdem die Gastronomie aufgesucht.
Und genau so ist es beim Rauchen:
Wenn in allen Diskotheken Rauchverbot herrscht, bleibt nur die Wahl zwischen Einsamkeit oder Fortgehen und man nimmt eben die paar Zigaretten in der Kälte in Kauf.
So (und nur so) funktioniert das, und zwar mittlerweile in sämtlichen Staaten der westlichen Welt. Das ist ein kulturelles Merkmal der westlichen Welt geworden, genau so wie Homo-Ehe und Berufsheer und Österreich wird sich da sicher nicht von der Welt abkoppeln. Es dauert hier nur alles etwas länger.
FÜR ALLE ASTHMATIKER UND ANDERE MENSCHEN, DIE BISLANG VOM SOZIALEN LEBEN AUSGESCHLOSSEN SIND, HOFF ICH AUF EIN BALDIGES GENERELLES RAUCHVERBOT UND DEN RAUCHERN, DASS SIE TROTZ RAUCHEN GESUND BLEIBEN UND ALT WERDEN!!
Antworten »
Johannes Müller 07.01.2010 11:50
Völlig richtig, stimme auch als Liberaler in jedem Punkt zu. Wenn man es den Wirten selbst überlässt, passiert genau das, was mit den Diskotheken als Beispiel genannt wird. Schlimmer noch, es könnte eine Art Lobbying entstehen, sodass sich einfach ALLE Restaurants darauf verständigen, das Rauchen zu erlauben. Auch wenn ich freiwillig in Restaurants und Bars gehe, meine Freiheit wird trotzdem beschnitten, wenn ich dort passiv mitrauchen muss. Hier braucht es eine klare gesetzliche Regelung: Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Bars, Restaurants, Diskotheken usw. gehört Verboten. Der Umsatz bleibt der Selbe, Geraucht wird gleich viel nur halt nicht mehr im Gebäude sondern davor oder auf einem Raucherdeck o. Ä., die Klamotten stinken nicht mehr so barbarisch und die Angestellten sowie nicht rauchenden Konsumenten werden nicht gezwungen, mitzurauchen.
Ronald J Pohoryles 07.01.2010 12:35
Und was ist falsch an der derzeitigen Lösung? Raucher und Nichtraucher getrennt, wo möglich. Hier wäre allenfalls eine Verschärfung möglich, dass überall dort, wo dies nicht möglich ist, Rauchverbot herrschen sollte.
Aber dass ein Restaurant oder Kaffeehaus, das über getrennte Räume verfügt, auch ein Raucherbereich möglich sein sollte, greift auch Asthamatiker und andere Nichtraucher an.
zebulon 07.01.2010 18:20
Joachim Ringelnatz
Rauch
Erdentbunden steigt ins lichte
Himmelreich der Rauch.
Uferlos dramatische Geschichte
Spielt ein Hauch.
In Sekunden blickentschwunden
Trägt er doch Substanz und Geist
Nach Gesetz ins Ungefähre.
Manchmal wünschte ich, ich wäre
Derart erdentbunden
Endlich abgereist.
Könnte niemand mich umarmen.
Könnte niemand mich vernichten.
Doch ein Rauch kann wie Erbarmen
Wunderfromm zum Himmel dichten.
Eine feine Sache das Rauchen – wirklich – trotzdem ist es rücksichstlos und eine Überschreitung der eigenen Freiheit, im öffentlichen Bereich Dinge zu tun, die Mitmenschen Schaden zufügen.
LIFisch 07.01.2010 19:50
Das Problem ist folgendes:
“Wein und co.” hat freiwillig über ein halbes Jahr ein komplettes Rauchverbot in seinen Fillialen eingeführt. Als die Umsätze drastisch zurückgegangen sind, hat man in einer Filliale probeweise einen Raucherbereich eingerichtet und schwuppdiwupp war dieser Bereich zu 100 % gefüllt und der Rest ziemlich leer, speziell am Abend. Nachdem der Wein und co. Chef nicht an Vorgaben gebunden war, hat er das Rauchverbot einfach wieder aufgehoben. Nach dem jetzigen Gesetz darf er nur einen kleinen räumlich abgetrennten Raucherbereich einrichten (Kosten über 10000 Euro, was sich viele gar nicht leisten können, weswegen sie ein komplettes Rauchverbot aussprechen müss(t)en) und muss für den grössten Teil des Lokals – obwohl es fast leer ist – genau so viel Miete zahlen. Ausserdem hat sich bei Segafredo gezeigt, dass in einer Filliale, in der ein seperater verglaster Extraraum eingerichtet wurde, die Gäste in kleinere Lokale ausgewichen sind, wo sie im (gemütlicheren) Hauptraum rauchen dürfen. Aufgrund der nicht öffentlichen Kontrollen wie etwa bei Falschparkern und Rasern, hält sich auch kaum ein Wirt an das Gesetz und so kann man auch in die meisten grossen Lokale ausweichen und jene, die sich an das Gesetz halten, sind die Dummen. Leute, die Lokale anzeigen (wie es das Gesetz leider vorsieht) werden als Denunzianten oder Rauchersherrifs beschimpft, während der Gesundheitsminister diesen Gesetzes(nicht)vollzug für richtig hält. Übrigens müssen die Raucher fotografiert und zur Wohnungstür verfolgt werden, denn ohne Beweisfotos und Namen des Rauchers (und Anzeigers) wird keine Anzeige eingeleitet / akzeptiert. Man muss vor Gericht(!) aussagen, um das Geschehen zu dokumentieren. Sollte man den zugewiesenen Termin nicht wahrnehmen können, muss man 50 Euro Strafe zahlen. Im Endeffekt ändert sich eh nichts, weil die Strafen viel zu niedrig sind und sich kaum jemand das antut, wo er doch dann der Buhmann ist und sowieso nicht mehr in das Lokal rein darf.
Würde man in kleinen Lokalen komplett das Rauchen verbieten, würden eben die Raucher wieder in die grossen Lokale mit abgetrenntem Raucherraum ausweichen und die Kleinen können zusperren. Das ist in vielen deutschen Bundesländern der Fall gewesen und schliesslich vom Verfassungsgericht ind Karlsruhe als unzulässig erkannt. Faktisch wird immer irgend eine Gruppe von Unternehmern benachteiligt. Es kann also nur eine ersatzlose Rücknahme unseres Gesetzes geben oder ein komplettes Rauchverbot in Innenräumen. Die jetziges Situation ist die schlechteste, die man sich vorstellen kann, denn im Gegensatz zu heute, wo oft nur alibimässig ein “Abgetrennter Raucherraum”-Aufkleber an der Tür einen solchen ankündigt, wurden vom Betreiber freiwillig eingerichtete Nichtraucherbereiche wenigstens ernst genommen und nicht – je nach Bedarf – plötzlich mit Aschenbechern ausgestattet, weil im Raucher”raum” kein Platz mehr für neu reinkommende Gäste war.
LIFisch 07.01.2010 19:57
Ausserdem ist es für viele Jugendliche ohnehin schwer (aktiv) nicht zu rauchen, weil es eben alle machen und sie sich nicht ausgrenzen wollen. Wenn sie ihren Freunden auch noch eine rauchfreie Disco / ein rauchfreies Nachtlokal (sollte es das je ohne Gesetz geben) schmackhaft machen wollen, können sie sich gleich neue Freunde suchen. Und selbst wenn sie sich dann nur mit Nichtrauchern treffen, haben sie es schwer, weil es besagte Lokaltypen nur MIT Aschenbechern gibt.
Alternative 05.01.2010 12:44
Und wenn die Unternehmer nur Raucherlokale machen, dann ist das eben so, und Nichtraucher und Kinder dürfen draussen bleiben? Hm …
Man zeige die Raucher, die für einen Nichtraucher in ein Nichtraucherlokal gehen. Das sind wenige.
Antworten »
Paul Fruehauf 05.01.2010 15:21
Tun sie ja nicht. Es gibt inzwischen ausreichend Nichtraucherlokale und jenen, die ich persönlich kenne, geht es auch gut. Die Nichtraucher (immerhin die Mehrheit!) sind eben NICHT Opfer. Auch die meisten Raucher sind keine krankhaften Kettenraucher und gehen gerne in Lokale ohne vernebelte Luft. Der Durchschnittsraucher geht dann vielleicht ein Mal vor die Tür und die Sache hat sich. Viele tun das aber auch gar nicht, weil sie einfach drauf vergessen, wenn kein Aschenbecher am Tisch steht und rundherum niemand raucht. Man muss immer vom Normalo ausgehen, nicht von den Extremisten auf beiden Seiten. Die sind per Definition eine Minderheit – auf beiden ‘Seiten’.
Ronald J Pohoryles 07.01.2010 12:36
ad ALTERNATIVE:
> Man zeige die Raucher, die für einen Nichtraucher in ein Nichtraucherlokal gehen.
Ich zum Beispiel…
Bernhard S. 05.01.2010 12:41
Hmm… Bin zwar auch Raucher, habe aber Verständnis dafür, dass es strenge Regelungen schon allein zum Schutz der Gastro-Mitarbeiter geben muss. Der Ruf nach Eigenverantwortung oder Freiheit ist zwar leigitim, Gesundheit geht in dem Fall für mich aber doch vor. Zum Argument Nikotinsteuer; meines Wissens übersteigen die Gesundheitskosten für die Behandlung von Raucher-Folgekrankheiten bei weitem die Einnahmen durch die Nikotin- oder Tabaksteuern? Warum ist es so schwer, einfach zu sagen – Nichtrauchen an allen Lokalen. Würde allen gut tun. In Italien hat man sich auch daran gewöhnt. Wenn es für alle gleich ist, dann gibt es auch keine Wettbewerbsnachteile.
Antworten »
Unternehmer 05.01.2010 13:21
Variante wäre auch: Raucher müssen ihre Gesundheitsfolgekosten selbst tragen –> private Versicherung.
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Nichtrauchende Gastro-Mitarbeiter: Unternehmer müssen zusätzliche Versicherung für diese Mitarbeiter abschließen.
Damit würden Nichtraucherlokale günstiger aussteigen und wir bräuchten keine Verbote und Zwänge.
Bernhard S. 05.01.2010 13:58
Bezüglich Folgekosen selber tragen wäre ich bei dir. Könnt ich mir evtl. sogar einen Aufschlag auf die verkauften Tabakwaren vorstellen, die zweckgebunden dafür verwendet werden.
Bezüglich Versicherung für Mitarbeiter seh ich es anders. In dem Fall ist mir das Gut Gesundheit wichtiger als das Vermeiden von Verboten. Da wäre es mir zu wenig zu sagen, “Falls du durch deine Arbeit krank wurdest, bist du eh versichert…”. Wie kommen denn die MitarbeiterInnen dazu, dass sie diesem Risiko ausgesetzt werden. Ein Verbot für alle würde dem Gleichheitsgrundsatz aus meiner Sicht am nächsten kommen. Geschwindigkeitsbeschränkungen machen ja auch Sinn, auch wenn sie eine Einschränkung der persönlichen Freiheit bringen. Alles kann man wohl auch nicht mit “persönlicher Freiheit” argumentieren. Die endet meiner Meinung nach dort, wo andere geschädigt werden.
Paul Fruehauf 05.01.2010 15:37
Das Argument mit ‘Kosten selber tragen’ klingt im ersten Moment gut, aber nicht mehr, wenn man darüber nachdenkt. Es gibt nämlich noch andere gesundheitsgefährdende Aktivitäten. Das beginnt beim (Extrem-)Sport und hört beim sonntäglichen Schweinsbraten auf. Das Gesundheitssystem ist ein Terrain, auf dem man sich politisch ausgesprochen vorsichtig bewegen muss. Nirgends ist ‘Selbstverantwortung’ schwieriger und auch ethisch ambivalenter zu kommunizieren. Sicher ist jedenfalls: Entweder alle oder niemand. Aussieben nach Lebensstil ist ein Dammbruchargument wie aus dem Lehrbuch.
Peter 06.01.2010 20:50
Warum soll die Allgemeinheit für einen Extremsportler aufkommen, der sich vielleicht noch dazu auf gesperrten, lawinengefährdeten Hängen aufhält?
Warum soll die Allgemeinheit für einen Motorradfahrer aufkommen, der viel zu schnell fährt und damit andere gefährdet?
Warum soll die Allgemeinheit für jugendliche Komatrinker zahlen – als Zeichen für alle anderen Eltern, daß man in unserem Land eh keine Verantwortung mehr übernehmen muß?
Paul Fruehauf 07.01.2010 00:31
Gute und interessante Fragen. Doch wo zieht man die Grenze? Das Gesundheitssystem ist kein Schwarzweiß-Spiel. Nur als Beispiel: Soll die Allgemeinheit für einen komasaufenden Jugendlichen aufkommen? Nein, sagt da nicht nur der Liberale. Sollen doch die Eltern blechen. Doch andererseits… soll sie für seinen Vater aufkommen, der über Jahre seine Leber mit dauerndem aber niemals extremem Alkoholkonsum zerstört hat? Was ist mit Menschen, die 20 Jahre nach dem Aufhören Lungenkrebs bekommen? Kann man da hunderprozentig nachweisen, ob das Rauchen Schuld hat oder doch die Abgase, die uns umgeben? Und was genau ist ‘Extremsport’?
Im Endeffekt kann man wohl jede Erkrankung irgend wie auf den eigenen Lebensstil zurückführen, wenn sich Ärzte bei den Untersuchungen nur genug anstrengen. Gewisse Menschen von der allgemeinen Versorgung auszuschließen würde Tür und Tor für Missbrauch und sogar Erpressung öffnen. Daher: Die allgemeine Gesundheitsversorgung auf sozialer Basis wird als eine der großen Errungenschaften der westlichen Zivilisation angesehen (siehe zB in den USA, wo seit Jahrzehnten darum gerungen wird). Persönlich sehe ich sie als eines jener Dinge, für die der Staat sehr wohl Verantwortung übernehmen sollte und zwar allein schon aus Fairnessgründen. Natürlich gibt es immer Verbesserungspotenzial. Die verpönte Zwei-Klassen-Medizin ist jedoch IMHO nichts Schlechtes. Sie ist doch auch schon lange Realität, auch wenn sich das niemand laut zu sagen getraut. Menschen mit Geld können es sich auch hier ‘richten’ und das halte ich für absolut vertretbar. Wobei natürlich darauf geachtet werden muss, dass auch Patienten der 2. Klasse JEDE Versorgung bekommen.
Bernhard S. 07.01.2010 09:13
Sorry, aber vom Ausschließen hat hier ja niemand gesprochen. Wo wäre das Problem, wenn bei bekannten Verursachern von Krankheiten, so beispielsweise Alkohol oder Tabakwaren ein Betrag eingehoben wird, der zweckgebunden dem Gesundheitssystem zugute kommt? Wäre dann eine variable Steuer, abhängig vom Konsum, je mehr man davon konsumiert, um so mehr zahlt man ein. Und die Allgemeinheit wäre entlastet. Paul, mich würde noch dein Standpunkt zum Thema Schutz von Mitarbeitern hinsichtlich des Wunsches nach Wahlfreiheit interessieren.
Ronald Pohoryles 05.01.2010 12:33
Endlich ein Diskussionsbeitrag ohne Hysterie!
Antworten »
Unternehmer 05.01.2010 12:24
Super Kommentar: freie Entscheidung oder Zwang? Eigenverantwortung oder Gesetz? Wahlmöglichkeiten und Freiheit!
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