Bleiberecht für integrierte Zuwanderer: Kein Etikettenschwindel bei Umsetzung der Forderungen des Verfassungsgerichtshofes!

Der Verfassungsgerichtshof hat es von der Politik verlangt: Wer gut integriert ist und Bindungen zu Österreich aufgebaut hat, soll in Österreich bleiben dürfen; auch wenn die Voraussetzungen für Asyl oder einen anderen Aufenthaltstitel nicht vorliegen. Dieses Recht soll auf Antrag zuerkannt werden, nicht auf Fälle der Familiezusammenführung beschränkt bleiben und nicht von der Gnade des Innenministers abhängen.

Widerwillig hat Ministerin Fekter diese Vorgabe in einen Gesetzesentwurf mit vielen trickreichen Fallen und Vorbehalten verpackt. Der Vorschlag dürfte wieder einmal weniger für die Behandlung im Parlament als vielmehr zur Stimmungsmache in anstehenden Wahlkämpfe gedacht sein. Geht es nach der Ministerin, bliebe nicht viel übrig vom Bleiberecht. Obwohl es die ÖVP-Ministerin war, die immer darauf hingewiesen hat, dass Asyl und Bleiberecht ganz verschiedene Bereiche seien, die es fein säuberlich zu trennen gelte, will nun ausgerechnet sie Birnen mit Äpfeln verkaufen. Nach dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für das Bleiberecht schon im Asylverfahren geprüft und abschließend entschieden werden; nachher nur noch dann, wenn sich der Sachverhalt wesentlich geändert hat. Wie soll das bitte funktionieren? Die Asylbehörden haben das Vorliegen des Asylgrundes (Verfolgung) zu prüfen. Sie werden kaum bereit sein, sich statt dessen mit der Integration des Asylwerbers in Österreich zu befassen. Außerdem soll das Asylverfahren möglichst rasch abgewickelt werden. Entscheidungsrelevante Bindungen sollten da gar nicht entstehen können. Was ist ein neuer Sachverhalt, der zur Antragstellung im Niederlassungsverfahren berechtigt? Ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn die Kinder zwar vor der abschlägigen Asylentscheidung in die Schule eintreten aber erst nachher in den lokalen Fußballclub? Wenn das Privat- und Familienleben erst zu einem Zeitpunkt entstand, in dem der Aufenthalt noch nicht sicher war, soll das Bleiberecht laut Entwurf überhaupt ausgeschlossen sein. Von dieser Einschränkung ist im Urteil des Verfassungsgerichtshofs aber nichts zu lesen. Altfälle müssen sich um einen „Paten“ umsehen, der sich mittels Notariatsakt zur Unterhaltszahlung für die Dauer von fünf Jahren verpflichtet. Wer keinen Gönner findet oder die Vertragsgebühren nicht bezahlen kann, bleibt draußen.

Die Absicht solcher Winkelzüge liegt auf der Hand: Verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte sollen nur pro forma aber nicht wirklich eingeräumt werden. Auch hier besteht ein Widerspruch zur Rhetorik der Ministerin, die im Zusammenhang mit der Causa Zogaj ja stets beteuert hat, dass es ihr vor allem um den Rechtsstaat gehe. Wird der Entwurf Gesetz, hat der Verfassungsgerichtshof der von xenophober Hysterie getriebenen Politik bald wieder einen Ordnungsruf zu erteilen.

Was tun? Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht gehört rasch liberalisiert. Wird die richtige Schleuse für eine geordnete Zuwanderung (Stichwort: Punktesystem nach kanadischem Vorbild) endlich geöffnet, kann es zu keiner Verstopfung der falschen Wege kommen. Lässt man Zuwanderer arbeiten, dann ist keine Beschaffungskriminalität und auch keine Belastung der Fürsorgekassen zu befürchten. Für humanitäre Härtefälle soll es ein sauber geregeltes Bleiberecht geben.

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KommentareTop

  1. Manfred Leonhardt 31.01.2009 09:52

    Lieber Alexander,
    super Artikel und super Beiträge (SOS-Menschenrechte), danke!

    Antworten »

  2. Julian 22.01.2009 15:42

    Es ist äußerst schwierig, in solchen Fällen eine gerechte Entscheidung zu treffen.
    Im Falle Arigona wäre es schade, wenn sie abgeschoben würde. Sie besitzt nicht einmal die österreichische Staatsbürgerschaft, ist jedoch vollkommen integriert und spricht perfekt Deutsch. Während andererseits Menschen, die Jahre bei uns leben, sich weder integrieren, noch gut deutsch sprechen.(Diese werden natürlich nicht abgeschoben !)

    Rein rechtlich gesehen müssten die Zogajs das Land verlassen, dass sollten wir nicht vergessen…

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  3. SOS-Menschenrechte 21.01.2009 07:38

    SOS-Menschenrechte kritisiert den Gesetzesentwurf für einen humanitären Aufenthalt

    Gemeinsam mit der „Asylkoordination Österreich“ hat SOS-Menschenrechte zum Gesetzesentwurf für eine Neuregelung des humanitären Aufenthalts/Bleiberechts eine Stellungnahme verfasst und diese im Begutachtungsverfahren eingebracht.
    Grundsätzlich ist festzustellen, dass zwar ein Antragsrecht eingeräumt wird, aber dafür verschiedene Aufent-haltstitel vorgesehen sind, die spezifischen Hindernisse beinhalten. Eine umfassende Bleiberechtsregelung, die einerseits vielen integrierten LangzeitasylwerberInnen und deren Familien eine sichere Zukunft in Österreich ermöglichen würde, andererseits die Asylbehörden von langjährig anhängigen Verfahren entlasten würde, wird dadurch nicht geschaffen.
    Die Kritik basiert u. a. auf folgenden Gesichtspunkten:
    1.
    Kriterien Art. 8 EMRK: Die Kriterien, die der Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf die europäi-sche Menschenrechtskonvention festgelegt hat, werden zwar im Gesetz berücksichtigt, die genaue Anwendung und Auslegung ist nicht geregelt. Eine Gewichtung wäre wünschenswert.
    2.
    LangzeitasylwerberInnen mit einer Aufenthaltsberechtigung im Asylrecht ist es nicht möglich, um diesen Aufenthaltstitel anzusuchen. Damit wird eine weitere Integration blockiert, Rechte beschnitten und auch der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt.
    3.
    Personen mit einen Aufenthaltsverbot sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Dies ist zu kritisieren, da aus formellen Gründen oder bei Bagatell-Straftaten in der Praxis mehrjährige Aufenthaltsverbote verhängt wurden.
    4.
    Die Festlegung, dass die Entscheidung, einen Beirat zur Prüfung von Anträgen einzurichten sowie eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen, im Ermessen des Landeshauptmanns liegt, ist abzulehnen. Dadurch können in den Bundesländern ungleiche Voraussetzungen zur Erlangung einer Niederlassungsbewilligung entstehen.
    5.
    Die Haftungserklärung eines Privaten für eine Antrag stellende Person, die Voraussetzung ist, ist ebenfalls abzulehnen. Zum einen werden die Aufgaben des Staates auf die Gesellschaft abgewälzt, zum anderen ist fraglich, ob aufgrund der finanziellen Belastungen – die meisten AsylwerberInnen haben keinen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt – Haftungserklärungen für die lange Dauer von 5 Jahren übernommen werden. Zusätzlich zu dem Umstand, dass aufgrund dieser Haftungen persönliche Abhängigkeiten entstehen können, ist zu befürchten, dass langjährig aufhältigen Personen mangels einer Haftungserklärung der Weg zum Bleiberecht versperrt bleibt.

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  4. Bastl 20.01.2009 18:24

    Lieber Alexander Hoffmann,

    vielen Dank für diese wirklich sehr gute Analyse und Schlussfolgerung!

    Antworten »

    Ira 21.01.2009 12:27

    Thomas Bernhard hätte mit unserer Ministerin und ihrem gefinkelten Vorgehen seine wahre Freude.

  5. Häferl 20.01.2009 16:55

    Darf eine Innenministerin polemisch mit den “Rehäuglein” von Arigona vor der versammelten Presse argumentieren?
    ___
    Wenn ihr die Rehaugen nicht gefallen, könnte es sein, dass ihrer Ideoligie blond und blauäugig eher entsprechen würde?

    Antworten »

    Alex 20.01.2009 22:41

    Arigona hat versucht den Staat zu “erpressen”,
    es war zwar aus Verzweiflung und sie ist auch noch jung,
    nur was bleibt dem Staat denn sonst über,
    als so zu handeln wie er gehandelt wurde ?
    Die Ausdruckweise der Ministerin hingegen war mehr als sarkastisch.

    Bastl 22.01.2009 07:44

    Lieber Alex,

    ich freu emich, dass du erpressen in anführungszeichen schreibst.
    ohne jegliche rechtliche kompetenz möchte ich mal sagen, dass abschiebung schon eine sehr harte straphe für ein mädl in arigonas alter ist. sie hat einen fehler gemacht, und sie soll die für eine jugendliche passenden konsequenzen daraus ziehen und aus ihren fehler lernen können.
    ich wäre hier für a bisserl soziale tätigkeit, oder ein disziplinar verfahren ihrer schule oder hausarest von ihren eltern oder was auch immer hier sinnvoll ist.
    das mädchen einfach abzuschieben…. da macht sichs der staat ersten schon sehr leicht und zweitens bestraft er nicht arigonas leben sondern ruiniert es. jeder der schon mal im kosovo war, wird das bestätigen.

    Alexander Hofmann 22.01.2009 10:39

    Alex, Arigona ist als kleines Kind nach Österreich gekommen. Sie ist hier aufgewachsen und hat die Sprache ihrer Mutter weniger gut gelernt als Deutsch. Sie fühlt sich nicht als Fremde in Österreich. Sie kann auch nichts dafür, dass ihre Eltern einen möglicherweise nicht berechtigten Asylantrag gestellt haben. Ich verstehe, dass sie zornig ist.

    Schotterbagger 22.01.2009 12:57

    @Alex+Bastl: Welchen Fehler hat Arigona gemacht, für den sie selbst verantwortlich ist? Sie wurden vor vielen Jahren als kleines Kind von ihren Eltern nach Österreich gebracht und ist hier aufgewachsen – Österreich ist ihre Heimat!
    +++
    Kann das “Erpressung” sein und muss sich der Staat deshalb mit Polizei und aller nur möglichen Polemik bis rauf zur Innenministerin zur Wehr setzen, wie gegen einen Schwerverbrecher, nur weil sie hier bleiben möchte? Abgesehen davon, dass der Ö Steuerzahler ihre gesamte Ausbildung bezahlt hat und sie super integriert ist (was man an ihrem Dialekt auch als Ministerin erkennen könnte) -> sollen wir sie jetzt wo sie fertig ausgebildet ist, in ein für sie vollkommen Fremdes Land schicken?
    +++
    Die viele Energie, die unsere Schotter-Mizi mit hunderten Beamten in dieses Thema investiert wäre meiner Meinung deutlich besser investiert, wenn zumindest für die Zukunft dafür gesorgt würde, dass Asylverfahren rasch durchgeführt werden und solche von der gähnend langsamen Justiz verursachten Situationen erst gar nicht mehr auftreten können. Bei diesem Thema tut sich nämlich genau NULL = auch heute geht trotz vollmundiger Ankündigungen lippenstift-roter Münder dabei immer noch nichts weiter = die Asylverfahren dauern noch immer Jahre und wir werden auch in x Jahren noch solche Fälle diskutieren, wo dann wieder nach der “Härte des Staates” und dgl. gerufen wird.

    Bastl 23.01.2009 09:05

    liber herr schotterbagger,

    das mit dem “fehler” den arigona gemacht hat, bezieht sich auf die “erpressung” ob sie das nun wirklich im schilde hatte oder sie einfach nur verzweifelt war usw…. sei mal dahin gestellt. viele menschen wie auch das innenministerium interpretieren arigonas selbstmord statement eben als erpressung – und wenn man das so nimmt, müsste sie dafür natürlich wie von unserem rechts und gesellschaftssystem verlangt bestraft werden, und zwar ihrem alter entsprechend.
    abschiebung finde ich hier zu hart, ich denke ein aufsatz über den rechtsstaat und dessen sinnhaftigkeit hätte gereicht ;-)

    Schotterbagger 23.01.2009 09:39

    @Bastl: Ich bin so wie Arigona auch in Österreich aufgewachsen und habe hier mein gesamtes gesellschaftliches aber auch wirtschaftliches Umfeld. Wenn mich Schotter-Mizi jetzt in den Kosov abschieben wollen würde, ich glaube ich würde auch ernsthaft an Selbstmord denken und zwar nicht als Erpressungsversuch sondern ernsthaft! Würdest Du Dich in den Kosovo abschieben lassen?

    Bastl 23.01.2009 10:24

    niemals: ich war dort und es war schrecklich… hab mich selten wo so gefürchtet!
    bitte fasse meinen kommentar nicht falsch auf – ich kann arigonas reaktion nachvollziehen – nur leider gilt das nicht für alle österreicher…. :-(

    wenn du interesse an einem gespräch oder emailen hast zum thema abschiebung, migration usw. würde ich mich über ein email freuen. s.springer@liberale.at

    Alexander Hofmann 23.01.2009 14:25

    Arigona hat sich mit ihrer Selbstmorddrohung nicht strafbar gemacht.

    Bastl 23.01.2009 20:01

    das wusste ich nicht.

    Thomas Fischer 24.01.2009 11:25

    Lieber Alex.
    Ich möchte dich nur darauf hinweisen das ich besser serbisch spreche als Arigona. Dieses Mädchen ist bei uns in Österreich aufgewachsen hat die Schule besucht und spricht perfekt deutsch. Ihr “Österreichisch” ist besser als meines. ich selbst bin gebürtiger Österreicher und werde von der Aussprache oft mit einem Deutschen verwechselt. Wie gsagt, sie hat bei uns die Schule besucht. Dies hat dieses Land gezahlt und wenn wir dies rein wirtschaftlih betrachen schieben wir diese Investionen ab. Menschlich ist dies überhaupt eine extreme Sauerei da diese Familie ins nichts abgeschoben wird – in ein Land dessen Spache die Kinder der Familie Zogaj nicht einmal sprechen kann.
    Эти моменты где я я пристыженные австрийцы, котор нужно быть.

  6. Miriam 20.01.2009 14:41

    Es ist ein Skandal, daß Menschen hier leben, aber nicht arbeiten dürfen. Das ist weder human, noch trägt es in irgendeiner Art und Weise zur Integration in die Gesellschaft bei.
    —————
    Auch aus der Sicht vieler Zuwanderer muß es furchtbar sein, in einem Land anzukommen und dann in irgendwelchen Heimen untätig herumzusitzen und auf Almosen des Staates angewiesen zu sein.

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